Vorsorge

Egal ob „vor“ oder „nach“ der Bestattung müssen noch viele Dinge erledigt werden.

Eine Fülle von Fragen und Entscheidungen stürmt auf sie ein

dazu kommt der Schmerz, der lähmt und oft hilflos macht.

Wir haben auf den folgenden Seiten die wichtigsten Fragen,

zusammengefasst und hoffen, Ihnen damit ein wenig weiterhelfen zu können. 

 

Ihre Familie Oehlschlaeger

 Welche Fragen sind vor der Bestattung zu klären?

Wie soll der / die Verstorbene bestattet werden?

  1. Erdbestattung
  2. Feuerbestattung
  3. Seebestattung
  4. Anonyme Bestattung
  5. Baumbestattung
  6. Luftbestattung
  7. Diamantbestattung

Wo soll die Beisetzung stattfinden?

  1. Friedhof aussuchen
  2. Art der Grabstätte

Soll eine Anzeige in der Tageszeitung erscheinen?

  1. Text und Anzeigengröße
  2. Termin der Veröffentlichung

Sollen Trauerbriefe oder Trauerkarten verschickt werden?

Anzahl und Text

Sollen die Trauergäste nach der Feier bewirtet werden?

  1. Gaststätte aussuchen
  2. Anzahl der Gäste beachten

Werden Kränze und Blumenschmuck gewünscht?

  1. Gärtnerei aussuchen
  2. Sargbukett, Kranz, Schale, Handsträuße
  3. Art der Blumen
  4. Text für Schleifen

Sarg und Ausstattung festlegen

Die Auswahl kann in den Ausstellungsräumen unseres Hauses in Weinheim oder aus unserem Katalog erfolgen. Unsere Bestatter stehen Ihnen dabei hilfreich zur Verfügung.

Wen müssen Sie bei einem Todesfall benachrichtigen?

  1. Arzt
  2. Krankenkassen
  3. Kreditinstitute
  4. Versicherungen
  5. Rentenstelle
  6. Postamt
  7. Rundfunk (Beitragsservice)
  8. Arbeitgeber
  9. Telefon- / Internet- / Kabelanbieter
  10. Nachlassgericht / Notar
  11. Zeitschriften
  12. Vereine / Mitgliedschaften
  13. Vermieter

Als Bestatter ist es unsere Aufgabe, Angehörige nach einem Sterbefall zu begleiten und zu entlasten. Daher kümmern wir uns gerne um alle Formalitäten und Beerdigungsangelegenheiten. Rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen in Weinheim und Umgebung unterstützend zur Seite.


Praktische Fragen zur Bestattung

Welche Leistungen werden im Regelfall durch die Firma Oehlschläger erbracht?

Unsere geschulten Mitarbeiter überführen und pflegen den Verstorbenen und bahren ihn auf, wenn sich jemand verabschieden möchte. Wir liefern den Sarg und die Urne und alles, was in diesem Zusammenhang gewünscht wird – aber auch nur das. Wir behalten die Kosten im Blick und beraten auch diesbezüglich umfassend. An jedem Tag, zu jeder Stunde, gern auch bei Ihnen zu Haus.

Wir holen den Totenschein ein und prüfen diesen. Wir beantragen die Sterbeurkunden und informieren das Einwohnermeldeamt. Wir klären die Terminabsprachen hinsichtlich der Trauerfeier und stellen den Kontakt zum zuständigen Pastor oder einem Trauerredner her. Wir beraten bei der Wahl des Grabes, regeln alles, was auf dem Friedhof geschehen soll und wir behalten die Abläufe im Blick. Wir kümmern uns auch um die Musikwünsche, bestellen, wenn gewünscht, die Blumen und schalten die Traueranzeige. Wir drucken die Trauerbriefe und übernehmen den Versand.

Wir schreiben an die Krankenkasse, die Rentenstelle, an Versicherungen, Gewerkschaften, Arbeitgeber und erfragen die Ansprüche. Auch die Verträge/Vertragsänderungen für Rundfunk, Fernsehen und Telefonanschluß regeln wir gern. Wir hören genau hin, wenn uns Angehörige signalisieren, dass sie Dinge selbst regeln möchten. Da, wo unsere Hilfe endet, nennen wir auf Nachfrage hin gute Adressen, falls noch weiterer Rat und Entlastung benötigt wird.

Welche Unterlagen werden im Sterbefall zuerst benötigt?

Da für die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zuerst die Sterbeurkunden benötigt werden, gilt diesem Punkt große Aufmerksamkeit.

  1. Im Todesfall benötigen wir deshalb den Totenschein (Bescheinigung vom Arzt, der den Tod feststellt). Meistens wird uns dieser am Todesort ausgehändigt – andernfalls kümmern wir uns darum.
  2. Handelt es sich um eine ledige Person, brauchen wir die Geburtsurkunde.
  3. Beim Tod eines Ehepartners ist die Heiratsurkunde oder das Stammbuch erforderlich.
  4. Bei einer bereits verwitweten Person benötigen wir zusätzlich zur Heiratsurkunde bzw. zum Stammbuch die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.
  5. Bei einer geschiedenen Person muss der Heiratsurkunde das Scheidungsurteil (mit Datum der Rechtskraft der Scheidung) hinzugefügt werden.

Diese Unterlagen müssen im Original beim Standesamt vorgelegt werden. Kurze Zeit später können wir dann den Angehörigen die Sterbeurkunden überreichen. Die Bearbeitungszeiten der Standesämter in und um Weinheim schwanken zwischen 1 Stunde und 2 Werktagen.

Wie lange könnte ein toter Mensch zu Hause bleiben?

Ein Leichnam soll innerhalb von 36 Stunden nach Todeseintritt in eine Leichenhalle überführt werden. Die Gesundheitsbehörden weiten diesen Rahmen jedoch auch recht unbürokratisch aus. Oftmals reicht ein Telefonanruf, um die Frist zu verlängern.

Darf man Tote anfassen? Können auch Angehörige den Verstorbenen einkleiden?

Dagegen gibt es nur ganz wenige Einwände, sodass auch die Familie das Einkleiden und Einbetten eines Verstorbenen leisten könnte. Eine Ausnahme bilden meldepflichtige Krankheiten oder andere Umstände, in denen von dem Verstorbenen Gefahren ausgehen (wobei jeder Arzt vorab sicherlich die nötigen Schutzmaßnahmen ergreifen oder erläutern würde).

Was ist Leichengift?

Leichengift gibt es in diesem Sinne nicht. Natürlich werden aber auch bei einsetzender Autolyse (Verwesung) Keime gebildet und freigesetzt, die sich auf die Lebenden übertragen könnten. Daher sollte man immer so mit Verstorbenen umgehen, dass eine Übertragung dieser Keime weitestgehend ausgeschlossen wird. Die alltägliche Sauberkeit und Reinheit ist sicherlich als Schutz ausreichend, wobei sich dies gewiss nicht auf die meldepflichtigen Krankheiten bezieht.

Womit wird ein verstorbener Mensch bekleidet?

Verstorbene Menschen werden ganz normal bekleidet. Die Einkleidung und die Pflege des toten Menschen wird durch unsere gut ausgebildeten Mitarbeiter geleistet. Da keiner von uns weiß, ob die Persönlichkeit und die Empfindungen eines Menschen mit seinem Tod enden, werden verstorbene Damen von unseren Mitarbeiterinnen gepflegt, bekleidet und eingebettet. Manchmal wird dieser letzte Dienst am Toten aber auch von den Angehörigen geleistet. Gern geben wir die nötigen Anleitungen dazu.

In wieweit sind Grab- oder Sargbeigaben erlaubt?

Hier gibt es keine Einschränkungen. Sicherlich liegt das auch daran, dass Trauernde ein sensibles Maß dafür haben.

Kann man von dem Toten noch Tage später Abschied nehmen?

Die Vorstellung vieler Menschen über die Vergänglichkeit und die äußerlichen Veränderungen eines Toten ist ziemlich stark von Ängsten und Fehlannahmen geleitet. Die weit verbreiteten Befürchtungen sind jedoch meistens unbegründet, sodass in der Regel innerhalb einer Woche nach Todeseintritt eine Abschiednahme möglich ist. Unsere geschulten Mitarbeiter sorgen für einen guten Abschied und für ein letztes unbelastendes Bild, das gut in Erinnerung behalten werden kann.

Was ist eine Aussegnung?

Bei der Aussegnung nimmt der engste Kreis der Angehörigen am geöffneten Sarg Abschied von einem Toten. Im Gegensatz zu einer öffentlichen Begräbnisfeier, bei der der Sarg geschlossen ist, entsteht durch das Ansehen des Toten beim Aussegnungsgottesdienst eine stärkere Nähe zum Verstorbenen. Im rituellen Zentrum der Feier steht der Abschiedssegen, der durch den Pastor gegeben wird. Üblicherweise erfolgt die Aussegnung, wenn der/die Tote aus dem bisherigen Umfeld überführt wird.

Und wenn man nicht in der Kirche ist?

Die Trauerfeiern für Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit werden in der Regel von Trauerrednern gestaltet und begleitet. Der Redner stimmt mit den Angehörigen die Inhalte der Trauerfeier ab, kümmert sich um die musikalische Umrahmung und verfasst die Traueransprache, die, auf Wunsch der Angehörigen, auch ein Gebet enthalten kann.

Eine Trauerfeier und die Zeit der Trauer bleibt gerade auch durch die Trauerrede in Erinnerung. Daher planen wir diesen Punkt mit größter Sorgfalt, damit die Zurückbesinnung auf die gemeinsame Lebensgeschichte in guter Erinnerung bleibt.

Wer darf den Sarg/die Urne zum Grab tragen? Darf man Särge/Urnen selbst gestalten?

Es ist immer sehr feierlich und für die Trauernden bestärkend, wenn Angehörige oder Freunde in den Tagen des Abschiedes selbst aktiv werden. Sei es durch die Gestaltung des Sarges, der Trauerfeier oder durch Mithilfe, wenn der Tote zum Grab getragen wird. Wir geben hilfreiche Anleitungen und besprechen gern jedes Detail.

Braucht man zur Verbrennung tatsächlich einen Sarg?

Ja, ohne einen Sarg ist die Einäscherung eines Verstorbenen (aus technischen, gesundheitsbehördlichen und ethischen Aspekten) nicht möglich.

Beinhaltet die Urne alle Überreste des Menschen?

Ja, alles was im Leben zu der verstorbenen Person gehörte, gehört auch nach der Einäscherung zu ihr. Dem Verstorbenen wird nichts entnommen und nichts hinzugefügt.

Ist sichergestellt, dass nur die Asche des/der einen Verstorbenen in der Urne ist?

Ja, durch den automatisierten Ablauf einer Einäscherung ist sichergestellt, dass eine Vermischung von Aschen verschiedener Personen unmöglich ist.

Und die Sargasche?

Die Urne enthält nach dem Einäscherungsprozess auch die Sargasche.

Muss der Herzschrittmacher vor der Einäscherung entfernt werden?

Das war früher durchaus üblich und notwendig. Für die Einäscherung im Mannheimer Krematorium ist das Explantieren des Herzschrittmachers allerdings nicht erforderlich.

Ein Defibrillator muss entfernt werden dazu benötigen wir den Defibrillatorpass.

Wie lange dauert die Einäscherung?

Die Einäscherung gliedert sich in mehrere technische Einzelprozesse (Verbrennung, Mineralisierung und Abkühlung). Drei Stunden nach der Übergabe an das Feuer kann die Asche in die Urne gefüllt werden.

Wie lange dauert es, bis die Urne zur Bestattung bereit steht?

Bevor die Einäscherung erfolgen kann, müssen verschiedene behördliche Prozesse abgeschlossen worden sein: Um sicher zu stellen, dass ein Mensch nicht in Folge einer Straftat verstorben ist, muss auch eine Untersuchung durch den Amtsarzt erfolgen, welche in der Regel durch Betrachtung und Abtastung des Verstorbenen geschieht. Die Friedhofsverwaltung muss dem Krematorium schriftlich bestätigen, dass die Urne dort einen Platz finden wird. Der Standesbeamte des Sterbeortes muss ein Dokument erstellen, aus dem hervorgeht, dass der Meldepflicht im Todesfall entsprochen worden ist. All diese Schritte können in der Regel innerhalb einer Woche erfolgen, sodass die Urne dann bestattet werden kann.

Braucht man für die Beerdigung unbedingt einen Bestatter? Oder kann man auch einiges selbst in die Hand nehmen?

Noch vor einigen Jahrzehnten waren die Menschen in Bestattungsangelegenheiten sehr viel selbstständiger. Aber auch heute noch kann man fast die gesamte Bestattung selbst durchführen, ohne dass dazu ein Bestatter benötigt wird. Gern geben wir hier eine kurze Übersicht über die Dinge die geregelt werden müssen:

Bestattungsangelegenheiten

  1. den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
  2. Sterbefall beim Standesamt melden und Sterbeurkunden beantragen
  3. Grab aussuchen, Erdaushub regeln
  4. Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier (Kapelle reservieren)
  5. Pastor oder Trauerredner ansprechen um den Bestattungsritus zu gestalten
  6. Sarg besorgen (könnte man sogar selbst bauen)
  7. Waschung, Einkleidung und Überführung des/der Verstorbenen durchführen (dazu brauchen Sie allerdings einen Bestatter bzw. dessen Bestattungskraftwagen)
  8. Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier arrangieren
  9. Die Kapelle für die Trauerfeier schmücken
  10. Sargträger bestellen oder Freunde darum bitten
  11. Sarggebinde und Kränze bestellen oder selbst anfertigen
  12. Trauerbriefe und Danksagungen bestellen oder selbst gestalten und versenden
  13. Traueranzeige für die Zeitung gestalten und in Auftrag geben
  14. Trauertafel in einer Gaststätte bestellen oder für Daheim planen
  15. evtl. die Einäscherung im Krematorium beantragen, die Überführung (wieder mit Bestattungskraftwagen) und die Urnenbeisetzung regeln

Nachlaßangelegenheiten

  1. Gesetzliche, betriebliche oder private Rente ab- oder ummelden (Hinterbliebenenrente beantragen)
  2. Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
  3. Krankenkasse informieren
  4. Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  5. Wohnung kündigen, Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel, Regulierung der Heizungsanlage, Abstellen von Gas und Wasser, Fenster verschließen, Stecker aus Steckdosen entfernen
  6. Auto um- od. abmelden oder verkaufen
  7. Telefon und Zeitungen abbestellen, Umbestellung der Post
  8. Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
  9. Versorgung der Haustiere, der Zimmerpflanzen, des Gartens
  10. Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  11. Fälligkeit von Terminzahlungen überdenken
  12. Benachrichtigung evtl. Kreditgeber, Benachrichtigung eventueller Kunden
  13. Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
  14. Einschaltung eines Steuerberaters

Wie gestalte ich eine Traueranzeige, Trauerdanksagung oder einen Nachruf?

Hinsichtlich der Gestaltung einer Traueranzeige gibt es keine feststehenden Regeln. Das Musterbuch der Weinheimer Nachrichten, Mannheimer Morgen oder Rhein-Neckar Zeitugng bietet eine Vielzahl von Anregungen. Die Gestaltung und die Veröffentlichung regeln wir gern für Sie.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

In Deutschland besteht ein Friedhofszwang der besagt, dass auch die Asche von Verstorbenen grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Ausnahmen bilden hier nur die Seebestattung und die Waldbestattung.

Es ist allerdings möglich, einen kleinen Teil der Asche (ca. 4-7 Gramm) in ein verschlossenes Behältnis abzufüllen und den Angehörigen zur freien Verfügung auszuhändigen.

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Hier erhalten Sie mehr Informationen.


Rechtliche Fragen zur Bestattung

Wer muss sich um das Begräbnis kümmern, wer muss es bezahlen?

Auch diese Frage ist im Baden-Württembergischen Bestattungsgesetz geregelt.

  1. Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
    die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
  2. die Kinder,
  3. die Enkelkinder,
  4. die Eltern,
  5. die Großeltern und
  6. die Geschwister.

(4) Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen.

Wozu braucht man den Erbschein? Wo bekomme ich den Erbschein?

Um sich als legitimierter Erbe ausweisen zu können (z.B. bei Banken) benötigt man häufig einen Erbschein. Diesen erhalten Sie über das Amtsgericht wo der letzte Wohnort des verstorbenen war. Wenn man als Erbe durch Urkunden u. Personalausweis belegen kann, dass man Abkömmling des Erblassers ist, dürfte es kaum noch Hürden geben. Den Erbschein kann man auch bei jedem anderen bundesdeutschen Amtsgericht beantragen. Auch ein Anwalt oder Notar ist dabei gern behilflich.

Wer bestimmt Art und Ort der Bestattung?

Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel auf seine Angehörigen, dass sie seinen Willen erfüllen werden, denn die Ausführung des Willens des Verstorbenen ist durch keinerlei Strafbestimmung gesichert. Der Gesetzgeber geht von der Erwartung aus, dass die Angehörigen auch ohne Strafvorschrift ihren sittlichen Verpflichtungen nachkommen. Eine Feuerbestattung bedarf immer noch einer Willenserklärung welche jedoch auch durch die Angehörigen stellvertretend gegeben werden kann.

Darf die Urne auch im eigenen Garten bestattet werden?

Das Bestattungsgesetz regelt hier: „Wer eine Urne nicht auf einem Friedhof oder Friedwald bestattet oder sie nicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seebestattet, handelt ordnungswidrig und wir mit einer Strafe usw. usw….“

Tatsächlich; im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarländern, (wo Urnen auch außerhalb von Friedhöfen bestattet werden dürfen) erlauben die deutschen Behörden hier keine Ausnahme. Allerdings ist es erlaubt, Urnen aus Deutschland auszuführen, um sie im Ausland nach Landesbrauch und auch außerhalb eines Friedhofes zu bestatten.

Gibt es noch Sterbegeldleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen?

Nein. Seit dem 1. Januar 2004 ist das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen worden. Dies hat zu einer veränderten Bestattungskultur in Deutschland geführt.

„Besonders in den neuen Ländern wird bei Beerdigungen nach kostengünstigen oder alternativen Angeboten gesucht“, sagte Hermann Weber, Geschäftsführer der Verbraucherinitiative Aeternitas. Ein Drittel der Bevölkerung wolle nur maximal 2.500 Euro für eine Bestattung ausgeben. Im Durchschnitt lägen die Kosten jedoch bei rund 5.000 Euro. Dabei werde im Osten mehr gespart als im Westen. „Viele Bürger haben den Wegfall des Sterbegeldes gar nicht registriert und bemerken erst bei einem Todesfall die fehlende finanzielle Unterstützung“, sagte Weber.

Wie lange zahlt die Rentenkasse (LVA/BfA) die Rente weiter?

Die Rente des Sterbemonats bleibt ungekürzt bestehen. Hinterlässt jemand keinen Ehepartner wird die Rentenzahlung für die verstorbene Person eingestellt.

Hinter bleibt jedoch ein Ehepartner, hat dieser noch Anspruch auf Weiterzahlung der Rente in voller Höhe für die kommenden drei Monate. Danach tritt die Witwen/Witwerrente in Kraft, welche gesondert beantragt werden muss.

Folgende Unterlagen müssen zur Antragstellung vorgelegt werden: Das Familienstammbuch oder eine Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Steueridentifikationsnummer,der gültige Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, die Bankverbindung. Der letzte Rentenanpassungsbescheid des/der Verstorbenen, sowie der Rentenbescheid und die Krankenkassenkarte des Antragstellers. Falls der Weg zum Rentenamt zu erschwerlich ist, können wir einen Hausbesuch durch einen Rentensachbearbeiter veranlassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Gibt es bestimmte Fristen hinsichtlich des Zeitpunktes der Bestattung?

Dazu sehen wir kurz auf das Niedersächsische Bestattungsgesetz.

  1. Leichen dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes bestattet werden. Die untere Gesundheitsbehörde kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen.
  2. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Soll die Leiche an einen anderen Ort befördert oder eingeäschert werden, so genügt es, wenn die Leiche in der Frist auf den Weg gebracht wird.
  3. Die Gemeinden können Tage bestimmen, an denen in der Gemeinde keine Bestattungen stattfinden; diese Tage sind bei der Berechnung der Fristen nicht mitzuzählen. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen.
  4. Die Bestattung darf erst erfolgen, wenn der Sterbefall durch das für den Sterbeort zuständige Standesamt beurkundet worden ist. In den Fällen eines nicht natürlichen Todes muss auch die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung vorliegen.

Gibt es eine Verbraucherschutzinitiative für Bestattungsfragen?

Ja, die gibt es. Die Aeternitas-Verbraucherschutzinitiative www.aeternitas.de möchte über Bestattungsfragen aufklären und bemüht sich um mehr Transparenz in allen Belangen der Bestattungskultur. Die allgemeine Informationsdatenbank dort ist sehr umfangreich und informativ. Die Rechtsdatenbank ist wohl einmalig.


Fragen zur Bestattungsvorsorge

Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Da gibt es durchaus verschiedene Meinungen. Verbraucherschützer warnen: „Gerade ältere Menschen zahlen bei einer Sterbegeldversicherung drauf.“

Natürlich lässt es sich rein mathematisch betrachtet nicht ausschließen, dass ältere Menschen nach längeren Beitragszahlungsjahren mehr eingezahlt haben, als im Todesfall ausgezahlt wird. Denn die Versicherungsgesellschaften kalkulieren immer auch das Wagnis und das Risiko in die Prämien ein, welches naturgemäß bei der Versicherung älterer Menschen höher ist. Andererseits, und das übersehen die Verbraucherschützer vielleicht, besteht oft schon nach dem ersten Jahresbeitrag der komplette Versicherungsschutz, ohne dass eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere Meinung ist deshalb, dass eine Sterbegeldversicherung für viele Menschen immer noch die beste Möglichkeit ist, die Bestattungskosten abzusichern und anzusparen. Die Sterbegeldversicherungen des Münchner Begräbnisvereines / LV1871 sind unsere erste Empfehlung. Denn branchenunabhängige Beobachter geben dieser Versicherung stets die besten Noten.

Wie können alleinstehende Menschen ihr Begräbnis regeln?

Dazu benötigt man wohl zuerst einen Menschen, dem man Vertrauen entgegenbringen kann. Das kann z.B. ein Freund/in oder ein Nachbar/in sein. Viele Menschen legen ihren letzten Weg und die Regelung des Nachlasses in unsere Hände. Wir besprechen mit dem Vorsorgenden alle Vorstellungen und Wünsche von der Bestattung bis hin zur Wohnungsauflösung und dokumentieren alles in einem Vertrag, der erst zur Unterschrift kommt, wenn er Wort für Wort Zustimmung findet. Der Vertrag ist jederzeit kündbar oder wandelbar. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Vorsorgemappe, die wir Ihnen gern kostenlos zusenden oder Sie hier herunterladen können.

Bei einer Sterbegeldversicherung werden die Beiträge ja sozusagen angespart. Was kann man aber tun, wenn das Geld für das Begräbnis schon bereit liegt? Kann man das Geld zweckgebunden sinnvoll anlegen?

Wir arbeiten mit der Volksbank zusammen. Ein Treuhandkonto wird für sie eröffnet, welches nur für den Bestattungsfall vorgesehen ist. Diese Anlageform ist sicher vor dem Zugriff von Behörden (wichtiger Aspekt, wenn das Sozialamt auf den Plan gerufen werden muss, weil eine Unterbringung in einem Altenheim ansteht). Das Konto ist nur durch die vorsorgende Person kündbar.

Im Todesfall wird das Treuhandvermögen direkt an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.

Patiententestament, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung – wo ist da der Unterschied?

Das Patiententestament bekundet eigene Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege bei schwersten aussichtslosen Erkrankungen, insbesondere in der letzten Lebensphase.

Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson im Fall der eigenen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit stellvertretend rechtswirksam zu handeln.
Die Betreuungsverfügung benennt eine Vertrauensperson für den Fall, dass wegen einer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit das Vormundschaftsgericht einen Betreuer einsetzt.